Schlagwort-Archive: Mobilitätsgesetz

Gäste des Marktplatz der Ideen stellen sich vor: Thementisch 7 – Mobilitätsgesetz! Was bedeutet das für unseren Kiez?

Wir haben bereits in dem Beitrag Mobilitätsgesetz über das Mobilitätsgesetz berichtet. Was bedeutet dies aber nun für unseren Kiez? Was ist mit den schlechten Radwegen z.B. in der Leonorenstr.? Wir konnten für den Thementisch zum Mobilitätsgesetz den Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) begeistern.

Der ADFC Berlin e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit mehr als 15.000 Mitgliedern. Der ADFCversteht sich als Umweltverband, da das Fahrradfahren aufgrund der Emissionsfreiheit – neben dem Zufußgehen – die umweltfreundlichste Mobilitätsform darstellt. Der Landesverband Berlin wirkt im Sinne dieser Ziele in die Berliner Politik, Gesellschaft und Medien, um die alltägliche Situation der Berliner beim Fahrradfahren substanziell zu verbessern und den Radverkehrsanteil zu erhöhen.“ (Zitat aus der Webseite des ADFC www.adfc-berlin.de/) Der ADFC ist Berlinweit mit 13 Stadtteilgruppen, und als Berater des Senats und der Bezirksämter aktiv.

Am Marktplatz der Ideen haben Sie die Möglichkeit ihre Anliegen, Wünsche und Fragen rund um das Mobilitätsgesetz, die Radwege, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und und und alles rund um das Thema Fahrradfahren. Nutzen sie Ihre Chance und kommen Sie vorbei:

Marktplatz der Ideen
Am 1. Juni 2019
Zeit: 17.00 – 18.00 Uhr

Kommen Sie vorbei und gehen Sie mit dem ADFC ins Gespräch und gestalten Sie unseren Kiez mit.

 

Share Button

Mobilitätsgesetz

Broschüre zum Download 
Auf der Seite der Senatsverwaltung


Berlin soll mobiler, sicherer und klimafreundlicher werden. In einer wachsenden Millionenstadt wie Berlin gelingt das nur, wenn alle Verkehrsmittel – also Bus, Bahn, Fahrrad, Auto, Fußverkehr – mit ihren Stärken berücksichtigt werden. Dem Umweltverbund von Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil er sehr effizient bei den benötigten Flächen ist. Dafür schafft das Mobilitätsgesetz eine Grundlage, die alle Interessen in den Blick nimmt. Dies ist einmalig in Deutschland.

Die urbane Mobilität der Zukunft ist eine vernetzte Mobilität. Im Mittelpunkt steht das Ziel, dass alle Menschen in Berlin auf möglichst umwelt- und stadtverträgliche Art und Weise bequem, sicher und zuverlässig an ihr Ziel kommen – und dies unabhängig von der Verfügbarkeit eines eigenen Verkehrsmittels oder körperlichen Einschränkungen. Mit dem Mobilitätsgesetz soll die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit verbessert werden. Es bekräftigt zudem das Ziel des Senats, spätestens im Jahr 2050 den motorisierten Verkehr in Berlin klimaneutral zu gestalten. Und die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer soll langfristig auf ein Minimum reduziert werden (Vision Zero). Zwei der wichtigsten Maßnahmen hierfür sind die Umgestaltung gefährlicher Knotenpunkte und die sichere Gestaltung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen.

Die Bausteine des Berliner Mobilitätsgesetzes

Das Mobilitätsgesetz besteht aus mehreren Bausteinen und betrachtet dabei alle Verkehrsmittel. Die einzelnen Elemente entstehen nach und nach. Sie ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine zukunftsorientierte Mobilität: Die ersten drei Bausteine beschreiben allgemeine, verkehrsträgerübergreifende Ziele sowie den ÖPNV und den Radverkehr.

2018 folgen die Bausteine zu Fußverkehr und Intelligenter Mobilität (Carsharing, Digitalisierung und andere Zukunftsthemen). Das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept wird in das Mobilitätsgesetz aufgenommen und eine wichtige Rolle spielen.

Die Schritte zum Berliner Mobilitätsgesetz

In einem bundesweit einmaligen Verfahren wurde im Frühjahr 2017 die Grundlage für das Mobilitätsgesetz geschaffen: Den allgemeinen Teil des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, zuständige Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Die Eckpunkte für den Baustein „Radverkehr“ hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im „Dialog Radgesetz“ gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt. Auf dieser Basis ist der Referentenentwurf entstanden, der im August 2017 vorgestellt worden ist. Interessenvertretungen haben anschließend in einem Beteiligungsverfahren schriftlich Stellung genommen. Diese Hinweise und konstruktiven Vorschläge wurden geprüft und ggf. in den finalen Referentenentwurf übernommen. 

Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Share Button