Ein Spielplatz macht Lärm. Kinder lachen, rufen, freuen sich, streiten sich und vieles mehr. Die Spielgeräte machen oftmals eine dauerhafte „Melodie“ wenn sie einfach nur benutzt werden. Der eine sagt: „Ach wie schön, da ist Leben auf dem Spielplatz!“ Und der andere sagt: „Es ist so anstrengend diese dauerhafte Lärmbelästigung!“ Es gibt auch ein paar zwischenstimmen, aber das wäre jetzt zuviel.
Grundsätzlich ist rechtlich Kinderlärm kein Lärm. Das schließt alles ein was auf einem Spielplatz passiert. Es gelten für normale Kindergeräusche keine festen Dezibel-Grenzwerte. Spielplätze genießen einen besonderen rechtlichen Schutz (§ 22 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz). Das gilt auch für typische Geräusche wie das Klappern einer Tischtennisplatte oder das Rufen und Lachen beim Spielen.
Öffnungs- bzw. Nutzungszeiten sind in der Regel, sofern nicht anders ausgeschrieben 8.00 – 20.00 Uhr. Der Aufenthalt wird bis 22.00 Uhr erlaubt, wenn die Kinder sich ruhig verhalten. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gilt eine generelle Nachtruhe die auch für Spielplätze gilt.
Altersgrenzen für Spielplätzen werden in Deutschland über die Kommunen selbst geregelt. In Berlin stehen diese Regeln im Berliner Grünanlagengesetz (GrünanlG) und das Landes-Kinderspielplatzgesetz. Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften in Berlin sind die meisten klassischen Spielplätze für Kinder bis 14 Jahre vorgesehen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Spielgeräte (Schaukeln, Rutschen etc.) rechtlich nicht mehr nutzen. Reines „Abhängen“ von Jugendlichen über 14 Jahren ist auf reinen Kinderspielplätzen laut den Satzungen der Berliner Bezirke meistens untersagt, um den geschützten Raum für kleinere Kinder zu wahren. Eine Ausnahme ist wenn Jugendliche jüngere Geschwister beaufsichtigen oder begleiten, ist der Aufenthalt selbstverständlich erlaubt. Berlin verfügt über zahlreiche Kombi-Plätze oder speziell ausgewiesene Jugendbereiche (z. B. mit Skater-Anlagen, Tischtennisplatten oder Bolzplätzen). Diese Anlagen sind explizit für Jugendliche bis 18 Jahre (teilweise auch bis 21 Jahre) freigegeben. Ein Beispiel für den Kiez Lankwitz ist der Jugendplatz am S-Bahnhof Lankwitz.
Bei Bolzplätzen sieht es nochmal anders aus, weil hier gibt es wieder andere Regeln. Auf dem Bolzplatz sind Jugendliche ausdrücklich eingeplant da sie dort Sport oder Bewegungsangeboten nachgehen, auch der Aufenthalt auf den dortigen Bänken völlig legitim, solange keine Sachbeschädigung oder Zweckentfremdung (wie Alkoholkonsum) stattfindet. Wenn nicht anders angegeben ist der Lärmschutz wie bei Spielplätzen, aber meist wird es durch ein Schild am Eingang angezeigt wie die Nutzungszeiten des Bolzplatzes sind. In Berlin wird die rechtliche Seite eines Bolzplatzes über die Bolzplatz-Verordnung (BolzVO) geregelt.
Abschließend eine persönliche Bemerkung. Lärm ist nie schön und an dem einen oder anderen Tag auch schwer zu ertragen. Es ist viel über Gesetze und Verordnungen geregelt, aber manchmal hilft es auch miteinander zu reden und die andere Seite aufzuzeigen.


